Proson Gesprächssituation Introbild

Wir für Sie

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Neuanfang. Dafür arbeiten wir mit Arbeitgebern und Unternehmen zusammen und kooperieren mit Partnern wie dem Berufsförderungswerk Berlin-Brandenburg e. V., den  Rentenversicherungen, Arbeitsagenturen und Jobcentern.

Mehr erfahren

EBA

Erweiterte Berufsfindung und Arbeitserprobung

Confident about his business decisions

Gemeinsam Perspektiven entwickeln

Sie stehen vor einer beruflichen Neuorientierung? Die EBA unterstützt Sie dabei, Ihre Stärken, Belastbarkeit und beruflichen Möglichkeiten besser einzuschätzen.

In der sechs­wöchigen Maßnahme arbeiten Sie in einer Gruppe mit bis zu 15 Teilnehmenden. Unser interdisziplinäres Team aus Fachkräften der Psychologie, Sozialpädagogik, Medizin und Rehabilitation begleitet Sie während dieser Zeit.

Gemeinsam erarbeiten wir eine Empfehlung für Ihren weiteren beruflichen Weg – zum Beispiel eine Rückkehr in den bisherigen Beruf, eine neue angepasste Tätigkeit, eine Qualifizierung oder andere Reha-Angebote. Auch die aktuelle Arbeitsmarktsituation fließt in die Beratung mit ein.

Am Ende fassen wir die Ergebnisse in einem Abschlussgespräch zusammen. Ihr Rehabilitationsträger erhält zusätzlich einen ausführlichen Bericht mit Empfehlungen aus fachlicher Sicht.

Ziel: Klarheit und Orientierung für Ihre berufliche Zukunft.

Download Flyer

Fallmanagement

240118-Muehlenbeck-8613

An Ihrer Seite

Die Herausforderungen nach einer Erkrankung oder einem Unfall sind sehr individuell. Bei unserem Fallmanagement stehen deshalb Sie und Ihre Bedürfnisse im Mittelpunkt. Wir klären gemeinsam, wo Sie Unterstützung brauchen. Zusammen schauen wir, was Ihre Rückkehr ins Arbeitsleben erleichtert und was ihr im Wege steht, zum Beispiel bestimmte Aufgaben oder Arbeitszeiten, ungelöste Konflikte am Arbeitsplatz oder in der Familie.

Vielleicht wollen Sie die erzwungene Auszeit auch als Chance nutzen, um sich beruflich zu verändern. Im Fallmanagement konzentrieren wir uns ganz auf Sie.

Download Broschüre

BEM

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Young and ambitious

Für Ihr Unternehmen

Seit 2004 besteht für Arbeitgeber die gesetzliche Verpflichtung, den Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres 6 Wochen oder länger arbeitsunfähig sind, ein sog. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten (SGB IX, § 167).

Damit soll erreicht werden

  1. Die Arbeitsunfähigkeit möglichst zu überwinden,
  2. einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen sowie
  3. den Arbeitsplatz zu erhalten.

Wir beraten Sie rund um das Thema BEM und wie Sie dies zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden nutzen können.

Download Broschüre

Folgen Sie uns gerne auch auf Social Media!