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Barrierefreiheitserklärung

Die Proson gGmbH ist bemüht ihre Website im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der EU-Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Proson gGmbH.

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Die Proson gGmbH ist eine gemeinnützige Tochtergesellschaft des Berufsförderungswerkes Berlin-Brandenburg e. V. mit Sitz in Cottbus und spezialisiert sich auf die berufliche Wiedereingliederung von Erwachsenen.

Erläuterungen zur Nutzung

Die Website ist über gängige Webbrowser zugänglich und kann mit verschiedenen Eingabegeräten wie Tastatur, Maus oder Touch-Geräten bedient werden. Die Navigation erfolgt über Hauptmenüs, Suchfunktionen und interne Verlinkungen. Formulare können digital ausgefüllt und übermittelt werden. Die Inhalte sind für die Nutzung mit assistiven Technologien wie Screenreadern kompatibel.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Barrierefreiheitsanforderungen gemäß § 3 BFSG in Verbindung mit der noch zu erlassenden Rechtsverordnung vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte können, sofern zutreffend, aus folgenden Gründen nicht barrierefrei sein:

b) Unverhältnismäßige Belastung

Für folgende Inhalte nehmen wir eine unverhältnismäßige Belastung nach § 17 BFSG in Anspruch:

Anbieterinformationen

Proson gGmbH
Thiemstraße 125
03050 Cottbus
Weitere Kontaktinformationen finden Sie in unserem Impressum.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.07.2025 erstellt.
Die Bewertung basiert auf einer Selbstbewertung durch interne Prüfung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 23.07.2025 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu unseren Inhalten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Melden Sie sich gerne bei uns. Auf unserer „Über uns“-Seite finden sie weitere Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten:
https://www.proson-ggmbh.de
Wir sind bestrebt, Ihre Anfragen schnellstmöglich zu beantworten.

Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen des Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde einen Antrag auf Prüfung der Barrierefreiheit zu stellen.

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de

Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

Wir verpflichten uns zur kontinuierlichen Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit. Folgende Maßnahmen sind geplant:

Langfristig (01.01.2026 und anschließend):
• erweiterte Implementierung von ARIA-Attributen und semantischen Elementen

Sprachen
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wird ausschließlich in deutscher Sprache angeboten. Eine Übersetzung in Leichte Sprache oder eine Bereitstellung in Gebärdensprache ist nicht vorgesehen.
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Hinweis: Diese Barrierefreiheitserklärung wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Die aktuelle Version finden Sie stets unter: https://www.proson-ggmbh.de/barrierefreiheit